ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 436 Aufgaben der Kontrollversammlung
1
Da die Kontrollversammlung nach § 426 Abs 2 idR (ausg die paritätische Besetzung der AUVA) im umgekehrten Verhältnis wie Vorstand und Generalversammlung zusammengesetzt ist (somit in ihr idR eine Dienstgebermehrheit besteht), ergibt sich iZm ihren Kompetenzen und Zustimmungsbefugnissen (§ 437) eine gemeinsame Führung der wichtigen Geschäfte des SVT durch Dienstnehmer- und Dienstgebergruppen.
2
Mitgliedschaften in der Kontrollversammlung und der Generalversammlung schließen einander aus (§ 421 Abs 1 letzter Satz).
3
Zur Haftung siehe § 424.
4
Die Kontrollversammlung hat zwar teilweise ähnliche Aufgaben wie ein Aufsichtsrat, kann aber diesem schon wegen ihrer öffentlich-rechtlichen Grundlage im Rahmen eines Selbstverwaltungskörpers (einschließlich des Einflusses der Aufsichtsbehörden, § 449) nicht gleichgesetzt werden. Bestimmungen, die für Aufsichtsräte gelten, sind nicht ohne Weiteres analog für die Kontrollversammlung heranzuziehen (zB in § 25 Abs 2 MedienG, wobei ein SVT auch keine Gesellschaft oder Verein iSd Bestimmung ist).