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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 412e Versicherungszuordnung auf Antrag

Sebastian Wotruba

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Für Fälle der Versicherungszuordnung zum GSVG bzw BSVG wird der versicherten Person oder ihrem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Überprüfung der Versicherungszuordnung zu stellen. Der Antrag kann sowohl bei der SVA bzw SVB als auch bei jenem KVT nach dem ASVG gestellt werden, der im Falle einer Neuzuordnung zum ASVG zuständig wäre.

An das Feststellungsergebnis sind der KVT nach dem ASVG, die SVA bzw SVB und das Finanzamt gebunden. Die Bestimmungen der § 412b und 412c sind sinngemäß auch auf das antragsgemäß einzuleitende Verfahren nach § 412e anzuwenden.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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