zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 348e Verfahren bei Streitigkeiten

Hans Seyfried

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Streitigkeiten zwischen KVT und Apotheker (Abs 2 und 3)
A.
Allgemeines
1, 2
B.
Schlichtungsausschuss
1.
Organisation
3- 7
2.
Verfahren
8- 12
II.
Streitigkeiten zwischen KVT/HV und ÖAK (Abs 1)
13- 16

I. Streitigkeiten zwischen KVT und Apotheker (Abs 2 und 3)

A. Allgemeines

1

Für Streitigkeiten, die sich in der Praxis zwischen einzelnen Apothekern und KVT ergeben können (hier wird es sich hauptsächlich um Meinungsverschiedenheiten über die Abrechnung erbrachter Leistungen handeln), wird ein Schlichtungsausschuss vorgeschaltet. Streitigkeiten zwischen einem Apotheker und einem KVT sollen einvernehmlich beigelegt werden. Dazu kann der Apotheker Personen seines Vertrauens (zB Vertreter der Apothekerkammer und der Pharmazeutischen Gehaltskasse) beiziehen. Kommt eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeiten nicht zustande, so kann der Streitfall auf Antrag im Schlichtungsausschuss weiterbehandelt werden.

2

Zur Entscheidung von Streitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Apothekern und den KVT ergeben, wird ein Schlichtungsausschuss mit Sitz in Wien eingerichtet. Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind in den Fällen, in ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.