ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 319b Ersatzanspruch der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
1
Eingeführt durch das SVÄG 2012 ab . Die vorangegangene Bestimmung (Ersatzanspruch der Landwirtschaftskrankenkassen) war seit BGBl 1973/31 aufgehoben.
2
Zur Evaluierung § 671 Abs 4.
3
Die Bestimmung wird aufgehoben mit Ablauf des (§ 712 Abs 2).