ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 319 Geltendmachung des Ersatzanspruches
1
Mangels Zulässigkeit der Einzelverrechnung (s § 319a Abs 1) gegenstandslos.
2
Zu Ersatzansprüchen auf Basis des Regressrechts mehrer SVT, die in Konkurrenz zueinander stehen, s § 336.