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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 24 Träger der Unfallversicherung

Josef Souhrada

1

Neben den drei genannten UVT haben auch die SVAgW (vgl § 178, 179, 250 GSVG) und die BVA UV-rechtliche Bestimmungen zu vollziehen bzw. an deren Vollziehung mitzuwirken.

2

Zu den Kranken- und Unfallfürsorgeanstalten für Bedienstete einiger Länder und Gemeinden s § 23 Rz 9.

3

Mehrfache Versicherung ist möglich, § 23 Rz 2.

4

Zum Betrieb von Krankenanstalten durch UVT (Unfallkrankenhäuser, Rehabilitationszentren) s § 23 Rz 3 f.

5

Zum GV für die arbeitsmedizinische Betreuung s § 343b.

6

Das Wort „Versicherungsanstalt“ kann, muss aber keinen SVT bezeichnen; auch VA privaten Rechts tragen diese Bezeichnung, s § 23 Rz 15.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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