ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 255b Feststellung des Anspruches auf Rehabilitationsgeld
1
Das SVAG führt rückwirkend ab die Pflicht des PVT ein, über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Anspruch auf Rehabilitationsgeld (vgl § 143a Rz 1) einen gesonderten Feststellungsbescheid zu erlassen. Dies hat den Vorteil, dass bei einer Klage des Versicherten gegen den Bescheid gem § 367 Abs 4 trotz des Außerkrafttretens dieses Bescheides das Rehabilitationsgeld während des sozialgerichtlichen Verfahrens jedenfalls weiterzuzahlen ist, ohne die analoge Anwendung des § 71 Abs 2 ASGG bemühen zu müssen (vgl § 143a Rz 31 mwN).