zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 198 Berufliche Maßnahmen der Rehabilitation

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Grundsatz
1
II.
Berufliche Rehabilitation
2
III.
Ziele und Mittel
3

I. Grundsatz

1

Rehab ist die Summe der aufeinander abgestimmten Maßnahmen, durch die körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen bis zum höchsten individuell erreichbaren Grad physischer, geistiger, seelischer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit hergestellt oder wiederhergestellt werden, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft möglichst dauernd einnehmen können (RS 0084272).

II. Berufliche Rehabilitation

2

Die in Abs 1 definierten berufl RehabMaßnahmen gelten nach hA als Pflichtleistungen, die vom SVT aufgrund pflichtgemäßen Ermessens zu gewähren sind. Als solche bewirken sie nach § 332 Abs 1 mit ihrer Erbringung den Übergang kongruenter Ersatzansprüche des Vers auf den SVT (RS 0084899; RS 0084899; 2 Ob 163/08x).

Jede Rehab ist individuell auf die Bedürfnisse des Einzelfalls abzustellen (RS 0124198). Eine Ausbildungsmaßnahme ist grundsätzlich unbefristet und so lange zu gewähren, wie eine begründete Aussicht auf Erfolg besteht (RS 0113476).

III. Ziele und Mittel

3

Primär soll der Vers seinen früheren Beruf nach der Rehab wieder ausüben...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.