ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 179 Bemessungsgrundlage unter Berücksichtigung der Beitragsgrundlagen
Übersicht
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I. | Grundsätze | |
II. | Mehrfachversicherung | |
III. | Kurze Beschäftigungsverhältnisse | |
IV. | Atypische Dienstverhältnisse |
I. Grundsätze
1
Allgemein ist die BMG nach Abs 1 auf ein Kalenderjahr, und zwar jenes, das dem VF vorangeht, bezogen. Sie wird aus den allgemeinen BGL zuzüglich der beitragspflichtigen Sonderzahlungen gebildet. Für die nun in der UV nach § 7 Z 3 lit b teilversicherten, am bei den ehemaligen ÖBB Beschäftigten ist eine fiktive BGL zu bilden.
Im Hinblick auf die verschiedenartigen versicherten Personenkreise, die Problematik des Lebensalters zum Unfallszeitpunkt und die Schwierigkeit, den Personenschaden bei nicht versicherten Leistungsberechtigten festzustellen, stellt der Gesetzgeber alternativ verschiedene BMG zur Verfügung (RS 0110072).
II. Mehrfachversicherung
2
Ist jemand mehrfach gegen Unfall versichert, sind Einkünfte auch aus Arbeitsverhältnissen, die noch kein volles Jahr gedauert haben, iSd Abs 2 oder 3 voll zu berücksichtigen (RS 0084418). Ob die Einkünfte aus einem Versicherungsverhältnis stammen, das auf Dauer oder auf weniger als ein Jahr angelegt war, oder aus einem, das kurz nac...