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Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

Print-ISBN: 978-3-7073-3764-8

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Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 160 Heilmittel und Heilbehelfe

Walter Schober

1

S allgemein § 136 Rz 7 ff und § 137 Rz 1 ff. Durch diesen Verweis auf diese Bestimmungen ist klargestellt, dass auch eine Rezeptgebühr für Heilmittel zu entrichten ist (§ 136 Abs 3; Teschner/Pöltner, § 160 Anm 1).

2

Zu den freiwilligen Leistungen s allgemein § 121 Rz 8.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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