ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 139 Dauer des Krankengeldanspruches
Übersicht
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I. | Anspruchsdauer (Abs 1,2, 2a und 2b) | |
II. | Einheitlicher Versicherungsfall (Abs 3) | |
III. | Neuer Versicherungsfall (Abs 4) | |
IV. | Warnpflicht (Abs 6) |
I. Anspruchsdauer (Abs 1, 2, 2a und 2b)
1
Der VF tritt mit dem Beginn der durch die Krankheit herbeigeführten Arbeitsunfähigkeit ein. Fällt - wenn auch bei Weiterbestehen der Krankheit - die Arbeitsunfähigkeit weg, so ist dieser VF beendet (RS 0084738).
2
Der KVT hat innerhalb der gesetzlichen und auch der allenfalls satzungsmäßig erweiterten Höchstdauer den Anspruch auf Krankengeld zu leisten, auch wenn während der Dauer des Krankengeldanspruches eine Pension anfällt. Die Frage, ob das Krankengeld zu Unrecht bezogen wurde, ist unabhängig von einem allfälligen Ruhen der Pensionsansprüche gem § 90 zu lösen (RS 0083767).
2a
Durch die Änderung beim Pensionsvorschuss im Rahmen des 2. StabG 2012 (BGBl I 2012/35) konnte für Personen, die sich trotz langen Krankenstands noch in einem aufrechten DV befinden, wegen der Überschreitung der Höchstdauer des Krankengeldanspruchs und nach der Entscheidung des PVT eine Versorgungslücke entstehen. Diese Personen hatten für die Zeit eines laufenden Pensionsverfahren...