TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 122 Anspruchsberechtigung während der Dauer der Versicherung und nach dem Ausscheiden aus der Versicherung

Walter Schober

Übersicht


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 3
II.
Zeitliche Voraussetzungen
A.
Versicherungsfall der Krankheit
4
B.
Versicherungsfall der Arbeitsunfähigkeit
5
C.
Versicherungsfall der Mutterschaft
6
III.
Verlängerung des Versicherungsschutzes
A.
Schutzfristfälle (Abs 2)
7, 8
B.
Sonderregelung Mutterschaft (Abs 3)
9- 12
C.
Sonderregelung für Angehörige (Abs 3a)

I. Allgemeines

1

§ 122 regelt die Anspruchsberechtigung auf Leistungen aus der KV

  • während der Dauer der Versicherung (Abs 1 lit a) und

  • nach dem Ausscheiden aus der Versicherung (Abs 1 lit b und Abs 2).

2

Der Regelfall ist, dass Anspruch auf Leistungen aus der KV (nur) während der Dauer der Versicherung besteht; ausnahmsweise wird der Versicherungsschutz auch auf die Zeit nach Ende der Versicherung ausgedehnt, wobei diese Ausdehnung wieder wegfallen kann (vgl § 122 Abs 2 und 3). Grds besteht der Leistungsanspruch nur einmal, somit dann nicht, wenn der Versicherte einen anderen KV-Schutz hat (Abs 4; 10 ObS 59/14w), aber auch, wenn er sich ins Ausland begibt.

3

Die genaue Festlegung des Zeitpunkts des Eintritts des VF, insb auch des VF der Arbeitsunfähigkeit infolge Kr...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.