zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

9. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3764-8

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 98 Übertragung und Verpfändung von Leistungsansprüchen

Robert Atria

1

§ 98 regelt, unter welchen Voraussetzungen eine vertragliche Verpfändung (zur gerichtlichen Pfändung s § 98a) oder eine (ebenfalls durch Rechtsgeschäft zu erfolgende) Übertragung (Zession) von Leistungsansprüchen - bei sonstiger - Rechtsunwirksamkeit zulässig ist.

2

Sachleistungsansprüche können ebenso wie bloße Anwartschaften (auf erst in Zukunft entstehende Ansprüche) weder übertragen noch verpfändet werden (Zessionsverbot, Abs 3); vom Zessionsverbot umfasst sind auch Kostenerstattungsansprüche, insbesondere für ein Wahlarzthonorar (2 Ob 255/64 = RS 0025097; 4 Ob 196/06m = RS 0113911 [T3]; dazu kritisch Schrammel in Tomandl, System, 2.1.4.2.).

3

Geldleistungsansprüche (dazu gehören zB auch Pensionsnachzahlungen, RS 0083855) können nur unter den Voraussetzungen der Abs 1 (Z 1 und 2) und Abs 2 übertragen und verpfändet werden.

4

Nach Abs 1 zulässig ist eine Übertragung oder Verpfändung eines Geldleistungsanspruches nur zur Deckung eines nach Anfall des Anspruchs (vor dessen Auszahlung) von bestimmten Stellen (SVT, DG, SH-Träger) darauf geleisteten Vorschusses (Z 1) oder zur Deckung von gesetzlichen Unterhaltsansprüchen gegen den Anspru...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.