ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
9. Aufl. 2018
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§ 73 Beiträge in der Krankenversicherung für Pensionisten (Übergangsgeldbezieher)
1
Abs 1: Ist der Wert dieser auszuzahlenden Anspruchspension in einer ausländischen Währung angegeben, so ist - ähnlich der Bewertung eines Sachbezugs - ihr Wert in Euro nach dem den Verkehrswert abbildenden Umrechnungskurs zu dem Zeitpunkt zu bemessen, zu dem sie auszuzahlen ist (VwGH 2017/08/0002).
2
Abs 5: Der Aufteilungsschlüssel für das Kalenderjahr 2013 wurde in der VO der BMG über den Aufteilungsschlüssel in der KV der Pensionisten (BGBl II 254/2014) kundgemacht.