ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2016
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§ 539a Grundsätze der Sachverhaltsfeststellung
Übersicht
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I. | Grundsätze | |
II. | Missbrauch von Formen und durch Gestaltungsmöglichkeiten | |
III. | Anwendungsbereich |
I. Grundsätze
1
Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise wurde mit dem StrukturanpassungsG 1996, BGBl 1996/201, vorgesehen. Anlass waren die angespannte budgetäre Situation und das Bestreben, Einsparungen in größtmöglichem Ausmaß durchzuführen. Die damalige Aufnahme von freien DN und DN-ähnlichen Beschäftigten in § 4 sollte über die Aufgabe des § 539a abgesichert werden, die Flucht vor der SV-Pflicht und ungerechtfertigte Belastungen der Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Die Überschrift „Grundsätze der Sachverhaltsfeststellung“ trifft den Normgehalt nicht exakt, korrekt handelt es sich um die rechtliche Beurteilung des Sachverhalts (s Sonnleitner, Das Gebot der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 539a ASVG, 27, 115 ff, 134 ff, 153, 196, mwN). § 539a stellt nicht unbedingt Neuland im Bereich der Sachverhaltsbeurteilung dar, sondern lehnt sich gezielt an die § 21 bis 24 BAO an und fasst etablierte Grundsätze der österreichischen Rechtsordnung zusammen, die im ASVG auch vor seiner Einführung bereits Berücksichtigung fanden (s § 67 ...