Sonntag, Martin
ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
7. Aufl. 2016
ISBN: 978-3-7073-3434-0
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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 479c Meldungen und Auskunftspflicht
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§ 479c verweist zunächst auf die in den § 33 ff normierten Meldebestimmungen und die in den § 42f enthaltenen Auskunftspflichten. Nur für die in § 479a Abs 1 Z 2 genannte Personengruppe sieht der Gesetzgeber eine Sonderregelung vor.