Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 471d Meldungen

Andreas Blume

1

Die Mustersatzung 2011 des HV (avsv Nr 105/2011 idF avsv 116/2012, abrufbar unter www.avsv.at) sieht in § 13 Abs 3 vor, dass die Frist für die An- und Abmeldung fallweise beschäftigter Personen (§ 471b) hins der innerhalb des KM liegenden Beschäftigungstage mit dem Ersten des nächstfolgenden KM beginnt.

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.