ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 446 Vermögensanlage
1
§ 446 wurde durch das SRÄG 2015 ab neu gefasst. Neu sind iW die Möglichkeit zur Veranlagung in Unternehmensanleihen (Abs 1 Z 5), die Kriterien für die Genehmigung (Abs 3) und die Funktionstrennung (Abs 4). Übergangsbestimmung für Immobilienfonds s§ 694 Abs 4. Grundlage der Änderung ist der Bericht des RH Reihe Bund 2014/15 betr Vermögensmanagement ausgewählter KV- und UVT, III-127 d Blg, AB 984 25. GP; für Deutschland s § 80 SGB IV.
1a
Richtlinien zur Beurteilung von Vermögensanlagen (§ 31 Abs 5 Z 24) sind die Richtlinien RBV, avsv 23/2016.
1b
Das Wort „grundsätzlich“ im Einleitungssatz des Abs. 1 beruht darauf, dass nicht mehr alle Veranlagungen zinsbringend sein müssen (vgl die 2015 gegebenen Negativzinsen). Die Veranlagung in Wertpapieren, die eine über die Verzinsung hinausgehende, von Ereignissen außerhalb der Veranlagung abhängige Prämie („Risikoprämie“) enthalten, nicht zulässig.
1c
Der RH hat sich zu strukturierten Anleihen (Reihe Bund 2014/15, 154) kritisch geäußert (aaO, 207 ff). Selbst wenn eine solche Anleihe von einem Emittenten ausgezeichneter Bonität begeben würde, kann sie aufgrund ihrer speziellen Bedingungen (zB verschleierte Zinswetten, Abhängig...