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Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

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Dokumentvorschau
Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 354 Leistungssachen

Sieglinde Tarmann-Prentner

1

Die Aufzählung der Leistungssachen in § 354 ist taxativ (10 ObS 25/04f). Alle darin nicht genannten Angelegenheiten, für die nach § 352 ASVG die Bestimmungen des 7. Teils gelten, sind nach § 355 Verwaltungssachen. Nur gegen Bescheide in Leistungssachen ist in sukzessiver Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte der Rechtsweg zulässig (vgl § 65 ASGG).

Zu den Leistungssachen gehören

  • die Geltendmachung von Ansprüchen, die ein SHT durch Legalzession von einem Vers erworben hat (RS 0109544; RS 0109545; RS 0109546; vgl auch § 324 Rz 7 ff);

  • die Aufrechnung auf die von den VT zu erbringenden Geldleistungen (RS 0084111, vgl auch § 103 Rz 1 ff);

  • Ermessensentscheidungen des SVT über Pflichtleistungen ohne individuellen Rechtsanspruch (zB medizinische Rehab) (RS 0119969; RS 0117386; vgl auch § 154a Rz 3).

  • Streitigkeiten über Ansprüche auf Zuschüsse an die Dienstgeber nach Entgeltfortzahlung iSd § 53b (vgl dort Rz 15 ff).

  • Anträge auf Feststellung, dass Invalidität/Berufsunfähigkeit voraussichtlich dauerhaft vorliegt, ausschließlich zum Zweck der Prüfung der Durchführbarkeit von medizinischen oder beruflichen Maßnahmen der Rehab (§§ 255a, 273a, 280a).

2

Ausschlaggebend ist, ob die Höhe (der Umfang) de...

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