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Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 351d Entscheidung des Hauptverbandes

Hans Seyfried

Übersicht


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I.
Entscheidungen des HV
A.
Entscheidungsfrist (Abs 1)
1
B.
Entscheidung (Abs 1)
1.
Anzuwendendes Verfahrensrecht
2- 8
2.
Entscheidungsmöglichkeiten
9- 15
3.
Ermessen
4.
Ausreichende und nachvollziehbare Begründung
a)
Vergleich mit anderen Arzneispezialitäten
29- 37
b)
Vorbringen des antragstellenden Unternehmens
38- 47
C.
Wirksamkeit der Entscheidung
D.
Schriftlichkeit
E.
Begründungspflicht
II.
Neuerlicher Antrag (Abs 3)
49, 50

I. Entscheidungen des HV

A. Entscheidungsfrist (Abs 1)

1

Da bei Aufnahmeverfahren immer auch über den Preis der beantragten Arzneispezialität abgesprochen wird, beträgt die Entscheidungsfrist des HV stets 180 Tage (VfGH B 938/2011). Für die Annahme, dass diese Frist durch Verzicht des antragstellenden Unternehmens hinfällig wäre, besteht kein Anhaltspunkt (UHK 110/1-UHK/09). Da das Verfahren vor dem HV sehr umfangreich gestaltet ist und auf die ursprüngliche (längere) Entscheidungsfrist ausgerichtet war, ist es notwendig, die 180-Tage-Frist zu hemmen, wenn das antragstellende Unternehmen nicht alle für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen (rechtzeitig) beibringt. Andernfalls hätten die antragstellenden Unternehmen die Möglichkeit, ...

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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