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Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 343 Aufnahme der Ärzte in den Vertrag und Auflösung des Vertragsverhältnisses

Markus Kletter

Übersicht


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I.
Partner des EV
1- 6a
II.
Auswahlkriterien; Rechtsschutz für Bewerber
7- 23
III.
Stilllegung einer Planstelle (Abs 1b, 1c)
IV.
Allgemeines zur Beendigung des EV
25- 31
V.
Erlöschen des EV (Abs 2)
VI.
Auflösung des EV (Abs 3)
39- 42
VII.
Kündigung und Kündigungsanfechtung (Abs 4)
A.
Allgemeines
43- 50
B.
Einspruch und aufschiebende Wirkung
55, 56
C.
Anfechtungsverfahren
57- 69
D.
Kündigungsgründe
E.
Verletzung der Dokumentations- und Bewilligungspflicht (Abs 5/entfallen)
F.
Evaluierung nach ÄrzteG

I. Partner des EV

1

Ein EV kann entweder mit einem freiberuflich tätigen Arzt mit eigener Ordinationsstätte (der Träger der Berufsberechtigung und Partner von Behandlungsverträgen ist) oder mit einer GrpP (deren Gesellschaft Trägerin der Berufsberechtigung und Partnerin der Behandlungsverträge ist) abgeschlossen werden; all diese sind entweder Ärzte für Allgemeinmedizin oder Fachärzte. Approbierte Ärzte sind Staatsangehörige aus EWR-Mitgliedsstaaten, die über keine spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin oder in einem Sonderfach verfügen, sondern nur über eine ärztliche Mindestgrundausbildung; mit ihnen darf kein EV abgeschlos...

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