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Sonntag, Martin

ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

7. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3434-0

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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

§ 199 Übergangsgeld

Sieglinde Tarmann-Prentner

Übersicht


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I.
Zweck
1, 2
II.
Unterhaltskostenbeitrag
3

I. Zweck

1

Das Übergangsgeld nach § 199 ist eine Pflichtleistung und soll die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Vers während der Dauer von Nach- und Umschulungsmaßnahmen sicherstellen. Der Leistungsanspruch besteht nur subsidiär gegenüber einem allfälligen Erwerbseinkommen und den in Abs 3 genannten Geldleistungen aus der SV mit Einkommensersatzfunktion, die auf das Übergangsgeld anzurechnen sind.

2

Dauert eine RehabMaßnahme jeweils nur einen zeitlich beschränkten Teil eines Jahres, gebührt das Übergangsgeld nur für die konkrete Dauer der Maßnahme und nicht für die ausbildungsfreie Zeit (RS 0113477 - Bauhandwerkerschule nur während der Wintermonate).

II. Unterhaltskostenbeitrag

3

Neben dem Übergangsgeld kann der UVT nach billigem Ermessen einen weiteren Unterhaltskostenbeitrag zur Deckung der bisherigen Lebensführung gewähren (Abs 4). Hat der VT während der Umschulungsmaßnahmen im beruflichen Bildungs- und Rehab-Zentrum sämtliche Kosten für die Ausbildung, das Internat, für Lehrmittel, Fahrtspesen und die Anmeldung des Vers zur SV getragen, erscheint ein weitergehender Kostenersatz nicht begründet (LG Salzburg ARD 4775/20/...

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