Sonntag, Martin
ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Jahreskommentar
7. Aufl. 2016
Print-ISBN: 978-3-7073-3434-0
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Sonntag, Martin - ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 188 Zusammenarbeit mit Behörden und Körperschaften
1
Die Tätigkeit des Unfallverhütungsdiensts geht dem Hausrecht des Betriebsinhabers vor; dieser ist auf Verlangen auch zur persönlichen Mitwirkung an Betriebsbesichtigungen verpflichtet (s auch Geppert, Arbeitsinspektion und Arbeitnehmerschutzrecht, 351).