ASVG | Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
7. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 649 Einmalzahlung
1
Die Voraussetzung des gewöhnl Inlandsaufenthaltes für die Einmahlzahlung dürfte gemeinschaftsrechtswidrig sein. Zwar wurde die Ausgleichszulage vom EuGH (, C-160/02, Skalka) als beitragsunabhängige Sonderleistung iSd Art 4 Abs 2a der VO 1408/71 angesehen und daher vom Exportgebot ausgenommen (vgl § 292 Rz 3). Die Einmalzahlung hat jedoch keinen Sozialhilfecharakter, sie ist nicht beitragsunabhängig und sie ist vor allem nicht im Anhang IIa der VO 1408/71 aufgezählt.