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ASoK 10, Oktober 2015, Seite 362

Betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung (Teil I)

Beitrags- und Steuerfreiheit und damit verbundene Rechtsfolgen

Monika Drs

2012 sah der IT-Kollektivvertrag als erster Kollektivvertrag in Österreich die Möglichkeit einer Gehaltsumwandlung vor. Demnach können Arbeitgeber im Einvernehmen mit ihren Arbeitnehmern anstelle eines Teils des bisher gezahlten Gehalts oder der zB im Kollektivvertrag vorgesehenen Gehaltserhöhung Beiträge für ihre Arbeitnehmer an eine Pensionskasse leisten (in Betrieben, in denen ein Betriebsrat errichtet wurde, bedarf es dazu allerdings auch noch einer Betriebsvereinbarung). Es folgten 2013 der Kollektivvertrag der Angestellten des Baugewerbes und der Bauindustrie, 2014 die Kollektivverträge der Angestellten der Versicherungen (sowohl Innen- als auch Außendienst) und im Frühling 2015 die Kollektivverträge der Speditionen (erstmals nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter) und der holzverarbeitenden Industrie (ebenfalls für Angestellte und Arbeiter). Die Kollektivverträge der Versicherungen und Speditionen lassen neben der Pensionskasse auch noch die betriebliche Kollektivversicherung zu und die Kollektivverträge Bau und Holzindustrie stellen nur allgemein auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge ab. Es ist nun zu erwarten, dass in Zukunft noch weitere Kollektivver...

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