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ASoK 4, April 2013, Seite 155

Werbungskosten bei Unfall auf dem Arbeitsweg

2009/13/0015.

Durch das Pendlerpauschale werden nur die typischerweise anfallenden Fahrtkosten abgedeckt. Kosten durch einen Unfall auf dem Weg zur bzw. von der Arbeitsstätte sind daher nach den allgemeinen Regeln des Werbungskostenabzugs abzugsfähig, sodass es hier auch nicht auf die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ankommt.

Rubrik betreut von: Von Mag. Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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