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Missglückte „Reparaturen“ im System der Krankenversicherung der freien Berufe einschließlich der Ziviltechniker
Sowohl nicht beseitigte als auch neu entstandene Zweifelsfragen machen die zum Teil ohnehin schwer verständlichen Regelungen noch unüberschaubarer
Die Krankenversicherungspflicht der selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der freien Berufe besteht seit . Die in diesen 13 Jahren aus der praktischen Umsetzung gewonnenen Erfahrungen haben gezeigt, dass die 100%ige Einhaltung dieser Versicherungspflicht nicht gewährleistet war. Aus verfassungsrechtlicher Sicht und zur Erhaltung des Systems des opting out einschließlich der Gruppenkrankenversicherung begrüße ich daher das Bemühen des Gesetzgebers, die erkannten Lücken schließen zu wollen. Mit dem SVÄG 2012 ist ihm dies allerdings nicht in allen Fällen gelungen. Im Gegenteil: Die nicht sehr sorgfältig ausgearbeitete und im Begutachtungsverfahren geäußerte Verbesserungsvorschläge missachtende Umsetzung hat dazu geführt, dass die Regelungen zur Krankenversicherung der selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der freien Berufe noch unübersichtlicher geworden sind, als sie ohnehin schon waren. Die Berufsgruppe der Ziviltechniker ist darüber hinaus mit den Auswirkungen des PF-ÜG auf ihre Krankenversicherung im Rahmen des opting out konfrontiert.