ASoK-Spezial Freie Berufe und Krankenversicherung
1. Aufl. 2021
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S. 101. Grundsätzliches zur Ausnahme der selbständig tätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe und deren Pensionisten von der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG („Opting-out“)
1.1. Welche sind die Gründe für diese Ausnahme?
Die selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe unterlagen mit den Einkünften aus ihrer Berufsausübung bis 1999 keiner Krankenpflichtversicherung. Sie mussten daher für ihren Krankenversicherungsschutz selbst Sorge tragen. Soferne dieser über eine private Versicherung – Einzel- oder Gruppenkrankenversicherung – erfolgte, hatten sie überdies keine Möglichkeit, die Prämien als Betriebsausgaben steuerlich absetzen zu können.
Im Rahmen der Einbeziehung aller Erwerbstätigen in die staatliche Sozialversicherung wurden mit auch die selbständig erwerbstätigen Mitglieder der Kammern der Freien Berufe mit ihren Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als „Neue Selbständige“ der Pensions- und Krankenpflichtversicherung gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG unterworfen.
Weil die Kammern der Freien Berufe zT schon über Einrichtungen zur Krankenversicherung (Ärzte) und zur PV (Rechtsanwälte, Notare und damals auch noch Ziviltechniker) verfügten, wurden, u...