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ASoK 7, Juli 2013, Seite 255

Fehlerhafte Stimmenzählung im Zuge einer Betriebsratswahl

Neuere höchstgerichtliche Rechtsprechung

Andreas Gerhartl

Die Frage, wann eine Betriebsratswahl Mängel aufweist und welche Konsequenzen damit verbunden sind, spielt in der betrieblichen Praxis eine nicht unerhebliche Rolle, höchstgerichtliche Entscheidungen dazu haben aber eher Seltenheitswert. Es ist daher zu begrüßen, dass sich eine OGH-Entscheidung aus neuerer Zeit sowohl mit der Auslegung der BRWO zum Vorliegen einer gültigen Stimme als auch mit den Konsequenzen einer fehlerhaften Auszählung (Wertung ungültiger Stimmen als „gültig“) befasst ( 9 ObA 40/11i).

1. Sachverhalt und Rechtsfrage

Bei der Betriebsratswahl waren acht Mitarbeiter wahlberechtigt. Die einheitlichen Stimmzettel enthielten als Bezeichnung nur den einzigen Wahlvorschlag „Liste 1“, bei dem in gewissem Abstand ein Kreis aufschien. An der Wahl beteiligten sich sechs Mitarbeiter. Entweder vom früheren Betriebsratsvorsitzenden oder der Beisitzerin im Wahlvorstand wurde Arbeitnehmern die Auskunft erteilt, dass sie leere Stimmzettel abgeben sollten, wenn sie der Wahl nicht zustimmen wollen.

Bei der Wahl wurde nur ein Stimmzettel abgegeben, auf dem der Wahlvorschlag „Liste 1“ angekreuzt war. Bei einem Stimmzettel findet sich neben der Bezeichnung „Liste 1“ das W...

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