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DBA-Arbeitgeberbegriff: VwGH spricht sich für den wirtschaftlichen Arbeitgeberbegriff aus
S. 321 2009/13/0031.
Die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sehen regelmäßig vor, dass dem ausländischen Tätigkeitsstaat ausnahmsweise dann kein Besteuerungsrecht zukommt, wenn die Voraussetzungen für die sog. Monteurklausel erfüllt sind. Diese Monteurklausel enthält drei kumulativ zu erfüllende Bedingungen:
Der Arbeitnehmer hält sich nicht länger als 183 Tage innerhalb eines bestimmten Rahmenzeitraums (Kalenderjahr oder Steuerjahr oder 12-Monats-Zeitraum) im Tätigkeitsstaat auf.
Die Vergütungen des Arbeitnehmers werden von einem oder für einen Arbeitgeber, der nicht im Tätigkeitsstaat ansässig ist, gezahlt.
Die Vergütungen werden nicht von einer im Tätigkeitsstaat befindlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers getragen.
In den Praxis-News wurde bereits mehrfach darüber berichtet, dass seit Jahren die Auslegung der zweitgenannten Voraussetzung, nämlich dass die Tätigkeitsvergütung des Arbeitnehmers durch einen nicht im Tätigkeitsstaat ansässigen Arbeitgeber gezahlt wird, strittig ist. Die österreichische Finanzverwaltung vertrat dazu bisher die Auffassung, dass als Arbeitgeber derjenige gilt, dem die wesentlichen Arbeitgeberrechte zukommen, und dass demnach die zivilrechtliche Ab...