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Betriebspension bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmereinsatz
Das Günstigkeitsprinzip der Rom I-VO am Beispiel des Betriebspensionsrechts
Die Frage nach der genauen Durchführung des kollisionsrechtlichen Günstigkeitsvergleichs ist seit Jahrzehnten ein heiß diskutiertes Thema. Der folgende Beitrag versucht, diese bedeutende Materie anhand der betrieblichen Altersversorgung aufzuarbeiten.
1. Einleitung
Bei Auslandseinsätzen der Arbeitnehmer ist grundsätzlich fraglich, welches Recht zur Anwendung kommt und welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten diesbezüglich vorhanden sind. Nach welchem Sachrecht eine Rechtsfrage mit Verbindung zum Recht verschiedener Staaten zu beurteilen ist, normieren Kollisionsbestimmungen.
I. d. R. ist das Kollisionsrecht des Staates anzuwenden, in dem sich das zur Streitentscheidung zuständige Gericht befindet. Innerhalb der EU bestimmt sich die internationale Zuständigkeit von Gerichten nach der Brüssel I-VO (EuGVVO). Hiernach richtet sich die Zuständigkeit für Streitigkeiten i. V. m. Arbeitsverträgen für gewöhnlich entweder am allgemeinen Gerichtsstand (Sitz) des Arbeitgebers oder kommt dem Gericht des Mitgliedstaates zu, in dem der Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Arbeitsort hat (Art. 19). Innerhalb der EU ist i. d. R. für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse, die ab dem eingegangen wu...