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ASoK 11, November 2013, Seite 446

Ausgleichszulage und Aufenthaltsrecht

, Brey.

In den Praxis-News wurde bereits mehrfach darüber berichtet, dass der OGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsansuchens an den EuGH die Frage herangetragen hat, ob die Ausgleichszulage als Sozialhilfeleistung i. S. d. Art. 7 Abs. 1 lit. b der Aufenthaltsrichtlinie 2004/38/EG anzusehen ist (vgl. ASoK 2012, 116 und 149 sowie ASoK 2013, 319 f.). Nach der angeführten Regelung darf bei einem wirtschaftlich nicht aktiven Unionsbürger das Recht auf einen über drei Monate hinausgehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat davon abhängig gemacht werden, dass er für sich und seine Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, sodass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaates in Anspruch nehmen müssen. In Österreich wurde im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010) festgelegt, dass ausländische EWR-Bürger sich nur mehr dann mehr als drei Monate im Inland aufhalten dürfen, wenn sie während ihres Aufenthalts „weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage“ in Anspruch nehmen müssen (§ 51 Abs. 1 Z 2 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz [NAG]). Gleichzeitig wurde der Ausgleichszulagenanspruch an den „rechtmäßigen“, gewöhnlich...

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