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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 241 Pflichtangaben bei Aktiengesellschaften

Susanne Geirhofer

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Zur Berichterstattung gem § 241
14
II.
Zu den einzelnen Bestimmungen
A.
Angabe der Aktiengattungen (Z 1)
5
B.
Vorratsaktien (Z 2)
6
C.
Aktien aus bedingter Kapitalerhöhung bzw genehmigtem Kapital (Z 3)
7
D.
Genehmigtes Kapital (Z 4)
8
E.
Als Verbindlichkeit ausgewiesenes nachrangiges Kapital (Z 5)
9
F.
Wechselseitige Beteiligungen (Z 6)

I. Zur Berichterstattung gem § 241

1

§ 241 idF RÄG 2014 sieht Angaben zu Aktien und EK-ähnl Formen der Finanzierung vor. Er entspricht § 240 Z 1 f, 4 f und 8 f aF. Die Angaben über eigene Aktien (Z 3 aF) sind nun in § 243 Abs 3 Z 3 geregelt, jene über Wandelschuldverschreibungen und GenussR (Z 6 f aF) in § 238 Abs 1 Z 5. Zum Inkrafttreten s § 236 Rz 11.

2

§ 241 ist v allen mittelgroßen und großen Aktiengesellschaften anzuwenden, da ein Unterlassen der Angaben aufgrund Unwesentlichkeit nicht mögl ist. Keine Anwendungspflicht besteht bei einer P...

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