UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 188 Anfechtung im Insolvenzverfahren
Literatur
Petschek/Reimer/Schiemer, Das österreichische Insolvenzrecht – Eine systematische Darstellung (1973); Karsten Schmidt, Die Kreditfunktion der stillen Einlage, ZHR 140 (1976) 475; Florstedt, Zum Ordnungswert des § 136 InsO, ZInsO 2007, 914; Trenker, Insolvenzanfechtung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen (2012) 42 f; König, Die Anfechtung nach der IO5 (2014).
Übersicht der Kommentierung
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I. Einführung
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Die Bestimmung normiert einen Insolvenzanfechtungstatbestand (Rz 2) außerhalb der IO, der Masseschmälerung durch Vereinbarung (Rz 4) von Einlagenrückgewähr oder Verlustausschluss (Rz 3) im letzten Jahr vor Insolvenzeröffnung verhindern soll. Die Norm soll Gefahr der Begünstigung des stGfters wg dessen Informationsmöglichkeiten und Naheverhältnis zum Inhaberhintanhalten. § 188 ist als Gläubigerschutzbestimmung unabdingbar. Anwendung der § 27 ff IO bleibt unberührt; so ist zB eine Gewinnauszahlung als unentgeltlich (§ 29 IO) anfechtbar, wenn tatsächlich keine Gewinne erwirtschaftet wurden („Scheingewinne“).
II. Anfechtbare Rechtshandlung (Abs 1, 2)
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§ 188 setzt zunächst Insolvenz (inkl Sa...