TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 177 Tod des Kommanditisten

Petra Leupold

1

Tod des OG-Gfters führt mangels abw gesvertragl Regelung zur Auflösung (§ 131 Z 4); ebenso Tod des KG-Kompl (iVm § 161 Abs 2). Davon weicht § 177 ab: Tod des Kommanditisten ist – weil diesem nach der gesetzl Ausgestaltung typischerweise = nach gesetzl vermutetem Parteiwillen nur (untergeordnete) Geldgeber-Rolle zukommt – kein Auflösungsgrund.

2

Die Bestimmung wirkt wie einfache Nachfolgeklausel: Die KG wird vorerst – auch ohne gesvertragl Vorkehrungen – mit dem Nachlass, nach Einantwortung mit dem Erben fortgesetzt. Mehrere Erben werden nicht als Erbengemeinschaft, sondern jeweils entspr ihrer Erbquote (auch hinsichtlich der Beteiligung an GesVermögen und Innen-/Außenhaftung) Kdt. Ist der (Mit-) Erbe bereits Kommanditist, erhöht sich sein Kommanditanteil; ist er Komplementär, vereinigen sich die Anteile unter unbeschränkter Haftung.

3

Geschäftsführungsbefugnisse oder Prokura des Erblassers gehen iZw nicht über.Haftung für Altverbindlichkeiten richtet sich nach jener des Erblassers, daher nach § 171 f; erbrechtl Haftungsprivileg greift nicht: § 173 ist iSe zwingenden, einheitl Haftungskonzepts auch auf derivativen „Eintritt“ als (Gesamt-)RNachfolger zu beziehen...

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.