UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 166 Kontrollrecht
Literatur
Pfersmann, Bemerkenswertes aus der SZ 52, ÖJZ 1983, 429; Kucsko, Die Informations- und Kontrollrechte in OHG und KG, GesRZ 1984, 92; H. Torggler, Zum Informationsrecht des Kommanditisten, insbesondere im Konzern, GesRZ 1994, 102; Pfersmann, Bemerkenswertes aus der SZ 2002/II, ÖJZ 2006, 347; Voigt, Wegfall des Einsichtsrechts des Kommanditisten nach § 166 I HGB durch Feststellung des Jahresabschlusses? NZG 2009, 772.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Allgemeines zur Ausübung | ||
III. | Ordentliches Informationsrecht (Abs 1) | ||
A. | Mitteilung des Jahresabschlusses | ||
B. | Prüfung des Jahresabschlusses | ||
IV. | Außerordentliche Kontrollrechte (Abs 3) | ||
V. | Durchsetzung | ||
VI. | Abweichende Vertragsgestaltung | ||
VII. | Weitergehende Kontrollrechte |
I. Einführung
1
Kompl hat unabh v Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis umfassende individuelle KontrollR wie OG-Gfter (§ 161 Abs 2 iVm § 118). Demggü hat Kommanditist mangels unbeschr Haftung bloß eingeschränkte Kontrollrechte gem Abs 1 (Rz 2 ff), nicht aber die darüber hinausgehenden R des § 118 (Abs 2). Es handelt sich um eigennützige, nicht (analog § 117) entziehbare IndividualR des Kdt; sie sind v der Mitgliedschaft weder absp...