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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 107 Anmeldeverpflichtete, Musterzeichnung

Sixtus-Ferdinand Kraus

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einführung
1
II.
Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter (Abs 1)
24
III.
Die Musterzeichnung (Abs 2)
57

I. Einführung

1

Die „vertretungsrechtliche Sonderregel des Abs 1 bestimmt, wer die Anmeldungen gem § 106 zu bewirken hat, nämlich sämtl Gfter (Rz 2), die ihre Erklärungen aber nicht gleichzeitig abgeben müssen. Zweck ihrer Einbindung ist die Gewährleistung der Richtigkeit des Angemeldeten und die Erleichterung der Anmeldungsprüfung. § 107 gilt grds nur für Anmeldungen gem § 106 (s aber § 106 Rz 2), sodass FBAnmeldungen ansonsten in vertretungsbefugter Zusammensetzung vorgenommen werden können. Abs 2 normiert für die unbeschr haftenden, nicht v der organschaftl Vertretung ausgeschlossenen Gfter die öff-rechtl – und daher der GfterDisposition entzogene – Pflicht zur Musterzeichnung (Rz 5 ff). Sie soll dem RVerkehr ermöglichen, die Unterschrift (angeblicher) organschaftl Vertreter zu prüfen.

II. Anmeldung durch sämtliche Gesellschafter (Abs 1)

2

Bei Anmeldung der Ges sind die Tatsachen gem § 106 v sämtlichen Gesellschaftern anzumeld...

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