UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 106 Anmeldung zum Firmenbuch
Literatur
Reich-Rohrwig, Formalitäten bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft, ecolex 1990, 33; ders, Gründung einer OG oder KG, ecolex 2007, 84; Birnbauer, Anmeldung einer offenen Gesellschaft (OG), GeS 2007, 195; ders, Eintragung eines Geschäftszweiges, GeS 2010, 178; S.-F. Kraus, O(H)G und Erbengemeinschaft – alles neu macht das UGB? in FS Aicher (2012) 365.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | |
II. | Eintragungsmodalitäten | |
III. | Anmeldeobliegenheit/-pflicht | |
IV. | Inhalt der Anmeldung |
I. Einführung
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FB-Eintragungen sind idR nur auf Antrag vorzunehmen (§ 15 Abs 1 FBG iVm § 8 Abs 1 AußStrG; „Antragsprinzip“), die Anmeldung der OG zur FB-Eintragung (S 1) ist daher Voraussetzung für das Entstehen ihrer Rechtsträgerschaft (§ 123 Abs 1). In Anbetracht dessen regelt § 106, der auch für vor errichtete Ges gilt (§ 907 Abs 8), das Bestehen einer Anmeldeobliegenheit (Rz 4) und was anzumelden ist (Rz 5 ff). Die im HGB enthaltene Aufzählung des Anmeldungsinhalts der Ersteintragung wurde – weil unvollständig und überflüssig – durch Verweise auf die einschlägigen Z der § 3 – richtig seit PuG Abs 1 – und 4 FBG ersetzt (S 2). Diese Verweise sind nicht abschließend, insb sind natP mit...