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Steuerliche Bezugsaufteilung bei wechselndem Arbeitsort
EAS 3337 vom , SWI 2013, 466.
Wird ein in Deutschland angestellter und ansässiger Dienstnehmer auch als Leiter der österreichischen Zweigniederlassung eingesetzt, dann ist hinsichtlich der DBA-rechtlichen Zuordnung der Bezüge eine Aufteilung nach Arbeitstagen zulässig (keine stundenweise Lohnaufteilung notwendig). Die Arbeitstage können entsprechend dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten zugeordnet werden.
Das EAS bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen der österreichischen und der deutschen Finanzverwaltung. Allfällige weitere Vereinfachungen (und wohl auch die Anwendung dieser Vereinfachung im Verhältnis zu anderen Staaten) müssten mit dem zuständigen österreichischen und ausländischen Finanzamt abgesprochen werden.