UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 56 Ladenvollmacht
Literatur
Wellspacher, Das Vertrauen auf äußere Tatbestände im bürgerlichen Rechte (1906) 108 ff; Weimar, Die Vertretungsmacht des Ladenangestellten (§ 56 HGB), MDR 1968, 901; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht (1971) 189 ff; G. Frotz, Verkehrsschutz im Vertretungsrecht (1972) 345 ff; Welser, Äußerer Tatbestand, Duldung und Anschein im Vollmachtsrecht, JBl 1979, 1; Altmeppen, Disponibilität des Rechtsscheins (1993) 174 ff; Häuberlein, Die Ladenvollmacht, JuS 1999, 624; Wilhelm, Die Vertretung von Gemeinden in der Sicht der Rechtsprechung, NZ 2001, 149; Merkt, Die dogmatische Zuordnung der Duldungsvollmacht zwischen Rechtsgeschäft und Rechtsscheintatbestand, AcP 204 (2004) 638.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Einführung | ||
II. | Anscheinsvollmacht | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Rechtsfolge | ||
III. | Ladenvollmacht | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Voraussetzungen | ||
C. | Rechtsfolge |
I. Einführung
1
Die Laden- oder LagerVm schützt das Vertrauen des Verkehrs darauf, dass Ladenangestellte über Vm zu gewöhnl Verkäufen und Empfangnahmen verfügen. Sie geht insofern über §§ 48, 54 hinaus, als nicht nur Vertrauen auf Umfang, sondern auch auf Bestand der Vm geschützt wird. § 56 ist Fall echter ...