UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§§ 461–473
Die § 455–460, 461–473 HGB über die Beförderung auf Eisenbahnen wurden durch die Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl 1954/213, bzw das G v , dRGBl I 1938, 1149, aufgehoben; s nunmehr das EisenbahnbeförderungsG.