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Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 459 Grob nachteilige Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken

Teresa Frizberg/Andrea Wagner

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Einleitung
1
II.
Tatbestand
A.
Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken
2
B.
Grobe Nachteiligkeit – allgemeine Kriterien
3, 4
C.
Grobe Nachteiligkeit – Einzelfälle
58
III.
Rechtsfolge
9
IV.
Verhältnis zu § 879 ABGB

I. Einleitung

1

§ 459 (vgl Art 7 Abs 1 bis 3 ZV-RL) beschränkt die Möglichkeit, durch anderslautende Vertragsklauseln oder Geschäftspraktiken die dispositiven Bestimmungen der §§ 456–458 auszuhöhlen. Der Schutz der gesetzl Verzugsfolgen ist in der entspr Form zu gewährleisten. § 459 ergänzt daher die gesetzl Zahlungsverzugsfolgen und ist zudem Anknüpfungspunkt für die Verbandsklage nach § 460. Zum Inkrafttreten vgl Ratka § 455 Rz 1.

II. Tatbestand

A. Vertragsbestimmungen oder Geschäftspraktiken

2

Der Begriff „Vertragsbestimmung“ entspricht § 879 Abs 3 ABGB. Unter Geschäftspraktiken dürften Vertragsinhalte gemeint sein, die in der schriftlichen Urkunde nicht enthalten sind, aber insb über § 863 Abs 2, § 914 ABGB und § 346 UGB Vertragsinhalt werden.

B. Grobe ...

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