Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 440 Gesetzliches Pfandrecht

Alma Steger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Entstehungsvoraussetzung
3, 4
III.
Verwertung
5

I. Allgemeines

1

In der Praxis wird das gesetzl PfandR des Frachtf (s dazu auch § 367), das weiter ist als das des Spediteurs (§ 410), regelmäßig vertragl durch das umfassenderePfandrecht des § 50 AÖSp erweitert.

2

§ 440 gilt auch im Bereich der Sonderfrachtrechte, da diese keine eigenen diesbzgl Bestimmungen vorsehen.

II. Entstehungsvoraussetzung

3

Das PfandR entsteht an den Gütern (mit deren Übernahme) nur, wenn der Absender Eigentümer oder Verfügungsberechtigter ist bzw vom Frachtf gutgl für einen solchen gehalten wurde (s dazu § 50 lit b AÖSp). Es wirkt als dingliches R ggü jedermann und besteht bis drei Tage nach der Ablieferung beim Empf, sofern Letzterer das Gut im Zeitpunkt der Antragstellung noch in Besitz hat. ...

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