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ASoK 1, Jänner 2014, Seite 21

Altersdiskriminierung bei Geltung des Dienstaltersprinzips

Probleme bei nachträglicher Anrechnung von Vordienstzeiten

Andreas Gerhartl

Das Vorabentscheidungsersuchen des OGH an den 8 ObA 20/13v, zeigt, dass das Gebot der altersdiskriminierungsfreien Anrechnung von Vordienstzeiten – nach wie vor – eine Fülle von Fragen aufwirft und daher Rechtsunsicherheit verursacht. Der folgende Beitrag versucht, sich dem Problem anhand der Bedürfnisse der Praxis anzunähern.

1. Einleitung

Basiert die Entgeltfindung (wie vor allem, aber nicht nur im öffentlichen Dienst) auf dem Dienstaltersprinzip, müssen unter anderem auch Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis (bereits) vor Wirksamwerden des Verbots der Altersdiskriminierung begann, ursprünglich altersbedingt von der Anrechnung ausgeschlossene Zeiten nachträglich angerechnet werden.

Beispiel

Das Arbeitsverhältnis begann am . Aufgrund der Anrechnung von zwei Jahren Vordienstzeiten ergibt sich der als Vorrückungsstichtag. Nach der maßgeblichen Rechtsquelle waren lediglich nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegende Zeiträume anrechenbar. Da der Arbeitnehmer auch zwei anrechnungsfähige Jahre vor Vollendung des 18. Lebensjahres aufweist, ist der Vorrückungsstichtag mit Wirksamkeit vom auf den zu verbessern.

Dieser „Grundsachverhalt“ weist jedoch zahlr...

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