UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 30 Änderung der Firma, Unternehmensbeendigung
Literatur
Andrae, Löschung von Firmen aus Sicht des Rechtspflegers (II), NZ 2004, 18; Birnbauer, Vereinfachtes amtswegiges Löschungsverfahren im Recht der eingetragenen Einzelunternehmer und Personengesellschaften?, ; Birnbauer, Löschung eines protokollierten Einzelunternehmens wegen Einstellung des Geschäftsbetriebes, GeS 2012, 342.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Änderungen gem Abs 1 | ||
A. | Firmenänderung | ||
B. | Inhaberwechsel | ||
C. | Durchsetzbarkeit der Anmeldepflicht | ||
III. | Erlöschen der Firma gem Abs 2 | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Gänzliche Betriebsaufgabe | ||
C. | Fortführung unter anderer Firma | ||
D. | Durchsetzbarkeit der Anmeldepflicht |
I. Allgemeines
1
§ 30 ergänzt § 28, ist allerdings unvollständig. Bereits gem § 10 Abs 2 FBG sind alle Änderungen von im FB eingetragenen Tatsachen anzumelden, wodurch eine RGrundlage besteht, mit der alle Eintragungspflichten abschließend normiert sind.
2
Normzweck ist die Anpassung des FB an die tatsächl Gegebenheiten und die Sicherstellung der Publizitätsfunktion des FB.
3
Str ist der Adressatenkreis, der von allen Firmeninhabern bis zum Ausschluss von jurP und PersGes reicht; mE wird wohl darauf abzustellen ...