UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 424 Übergabe des Lagerscheins
Literatur
S bei § 416.
Übersicht der Kommentierung
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I. Ausgabe von Orderlagerscheinen
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§ 363 Abs 2 sieht vor, dass Lagerscheine der staatl zur Ausstellung solcher Urkunden ermächtigten Anstalten als Orderpapiere ausgestaltet werden können. § 424 knüpft daran die Traditionswirkung der Übergabe des Lagerscheins: Für den Erwerb v R an dem Gut hat die Übergabe des Lagerscheins dieselben Wirkungen wie die Übergabe des Gutes. Die OrderlagerscheinVO (OLSchV) regelte ua die Berechtigung zur Ausstellung v Orderlagerscheinen. Die OLSchV wurde 1999 aufgehoben. Seither ist die Ausgabe v Orderlagerscheinen durch einen Lagerhalter damit auch ohne besondere Genehmigung zul. Orderlagerscheine haben bereits davor kaum eine Rolle gespielt und sind heute in der Praxis bedeutungslos. An Stelle des Lagerscheins werden Lagerempfangsscheine ausgestellt. In ihnen wird die Übernahme des Gutes bestätigt. Sie sind reine Beweisurkunden ohne wertpapierrechtl Funktionen.
II. Wirkung des Orderlagerscheines
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§ 424 enthält die spezifische Traditionswirkung des Orderlagerscheins. Die Bestimmung entspricht hinsichtl der Tradit...