UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
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§ 29 Unterscheidbarkeit der Firma
Literatur
Gruber, „X Partner“ – eine zulässige GmbH-Firma? wbl 1998, 477; Szoka, § 30 HGB – Die Firmenausschließlichkeit, NZ 2004, 67; Rüffler, Kritisches zum Unternehmensgesetzbuch, Eine Besprechung von Harrer/Mader (Hrsg), Die HGB-Reform in Österreich, RdW 2005, 85; A. Wolf, Die Firma im UGB – Was gibt es Neues? RdW 2006, 740; Fuchs, Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft im neuen Firmenrecht – sinnvolle Differenzierung oder Pleonasmus? NZ 2010, 165; U. Torggler, Die Firma als Unternehmenskennzeichen, ipCompetence 2010/3, 29.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Geografischer Geltungsbereich | ||
III. | Verhältnis zu anderen Normen | ||
IV. | Deutliche Unterscheidbarkeit | ||
A. | Beteiligte Firmen | ||
B. | Deutliche Unterscheidbarkeit | ||
V. | Namensgleichheit und Zusätze | ||
VI. | Zweigniederlassungen (Abs 3) | ||
VII. | Verfahren und Rechtsmittel |
I. Allgemeines
1
§ 29 verwirklicht den Grundsatz der Firmenausschließlichkeit (rechtsformunabhängig).
2
Schutzzwecke sind einerseits der Schutz eines bereits registrierten Firmeninhabers und andererseits der Schutz des Publikums vor Verwechslungen zweier bestehender Firmen am selben Ort (in derselben Gemeinde); Letzterer ist dominierend. Demnach ist z...