UGB | Unternehmensgesetzbuch
2. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 354 Entgeltlichkeit
Literatur
W. Schuhmacher, Verbraucherschutz bei Vertragsanbahnung (1983); Schauer, Das Sondervertragsrecht der Unternehmer im UGB, JBl 2004, 23; Schauer, Handelsrechtsreform: Die Neuerungen im Vierten und Fünften Buch, ÖJZ 2006, 64; Beclin/Kühnberg, Das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und die Anpassungen des ABGB im Überblick, NZ 2007, 33; Dullinger/Rummel, Zur Zulässigkeit von Entgeltvereinbarungen für die Ausfolgung oder Übertragung von Depotwerten, wbl 2007, 301.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Angemessenes Entgelt (Abs 1) | |||
A. | Grundgedanke und Norminhalt | |||
B. | Sondervorschriften | |||
C. | Änderungen gegenüber § 354 Abs 1 HGB | |||
D. | Einzelfragen | |||
1. | Analoge Anwendung? | |||
2. | Abweichungen | |||
3. | Angemessenheit | |||
4. | Kostenvoranschläge | |||
II. | Zinsenanspruch vom Leistungstag (Abs 2) | |||
III. | Verhältnis von Abs 1 zu Abs 2 |
I. Angemessenes Entgelt (Abs 1)
A. Grundgedanke und Norminhalt
1
„Der Unternehmer macht nichts umsonst.“ Dieses in § 354 Abs 1 festgelegte (§ 1152 ABGB nachempfundene) Prinzip des unternehmerischen Geschäftsverkehrs besagt, dass ein Untnr bei Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit eine Leistung iZw (= Beweislastregel) um ein „angemessenes Entgelt“ erbringt.
2
Auch umgekehrt kann sich ein Verbraucher ggü einem Untnr auf § 354...