Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

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Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 348 Haftung als Gesamtschuldner

Ulrich Edelmann/Thomas Ratka

Übersicht der Kommentierung


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I.
Norminhalt
14
II.
Normzweck
5
III.
Tatbestandsmerkmale
A.
Verpflichtung
1.
Vertrag
6
2.
Deliktische Ansprüche?
7
B.
Teilbarkeit der Leistung
8
IV.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
9
V.
Korrealität
10, 11

I. Norminhalt

1

Das allg ZivilR stellt in § 889 ABGB den Grundsatz auf, dass mehrere Mitschuldner einer teilbaren Sache iZw nur für ihren eigenen Anteil haften. § 348 ist eine (v mehreren) Ausnahme(n) hierzu: Mehrere Untnr haften, wenn sie sich gemeinsam verpflichten, im Zweifel als Gesamtschuldner. Ist die Leistung, zu der sich mehrere Schuldner verpflichtet haben, unteilbar, so tritt nach allg Z...

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