TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Ulrich Torggler

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Kommentar

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3145-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Ulrich Torggler - UGB | Unternehmensgesetzbuch

§ 281 Form und Inhalt der Unterlagen bei der Offenlegung, Veröffentlichung und Vervielfältigung

Bernhard Fölhs/Johannes Prillinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Normzweck
1
II.
Tatbestand
A.
Pflichtpublizität (Abs 1)
2
B.
Freiwillige Publizität (Abs 2)
3
C.
Unternehmensangaben (Abs 3)
4
III.
Rechtsfolge
57
IV.
Ergänzende Regelungen
8

I. Normzweck

1

§ 281 normiert in Erfüllung europarechtl Vorgaben die bei der Wiedergabe v JA und KAbschlüssen zur Vermeidung v Irreführungen zwingend zu beachtenden Form- und Inhaltserfordernisse. Die Anforderungen unterscheiden zw der gesetzl oder gesellschaftsvertragl verpflichtenden (Abs 1) und der freiwilligen Wiedergabe (Abs 2). Jedenfalls haben Dokumente, die den JA oder KAbschluss wiedergeben, bestimmte Mindestangaben zum Unt zu enthalten (Abs 3).

II. Tatbestand

A. Pflichtpublizität (Abs 1)

2

Bei der gesetzl (Offenlegung) oder gesellschaftsvertragl (Veröffentlichung, Vervielfältigung) verpflichtenden Wiedergabe sind mit Ausnahme der gesetzl Offenlegungserleichterungen (§§ 278 f) keine Abweichungen zur aufgestellten Version des Abschlusses zul (Kongruenz-Grundsatz!). Die Reichweite des Kongruenz-Grundsatzes ist str, zT wird Möglichkeit der Fehlerberichtigung bejaht, wo...

UGB | Unternehmensgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.